Neues GmbH-Recht ab 01.01.2008 in Kraft (15.11.2007)

Mit der Revision des Obligationenrechts konnte die GmbH konsequent als personenbezogene Kapitalgesellschaft ausgestaltet werden, um so die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Ferner wurden bestehende Mängel des bisherigen Rechts beseitigt.

Am 16. Dezember 2005 hat die Bundesversammlung der Gesetzesänderung zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 6. April 2006 ungenutzt verstrichen. Das neue Gesetzes tritt per 1.1.2008 in Kraft.

Einige wichtige Änderungen sind:

  • 1 Person bei der Gründung anstatt wie bisher mindestens 2 Personen (Art. 775 OR)

  • Nebst wirtschaftlichem auch nicht-wirtschaftlicher Zweck erlaubt

  • Keine obere Begrenzung für die Höhe des Stammkapitals mehr
    Stammkapital muss vollständig liberiert werden

  • Abschaffung der subsidiären Solidarhaftung

  • Es existiert keine subsidiäre persönliche Solidarhaftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden (bis zur Höhe des gesamten eingetragenen Kapitals)

  • Eigentum an mehreren Stammanteilen möglich

  • Abtretung bedarf Schriftform und Eintragung des Gesellschafters ins Handelsregister (statt öffentliche Beurkundung)

  • Mindestnennwert neu 100.00 statt 1'000.00

  • Nicht nur Geschäftsführer, sondern auch Gesellschafter müssen Treuepflicht beachten

  • Die jährliche Meldepflicht zu Beginn des Kalenderjahres beim Handelsregisteramt entfällt

  • Grössenabhängige Revisionspflicht

Das neue Recht sieht eine den Aktiengesellschaften analoge grundsätzliche Revisionspflicht vor, welche hinsichtlich der Prüfungsvorschriften in Abhängigkeit von Bilanzsumme, Umsatz und Vollzeitstellen entweder ordentlich oder eingeschränkt vorgenommen werden muss. Verzichtet werden kann - mit Zustimmung aller Gesellschafter - bloss dann, wenn die Gesellschafter im Jahresdurchschnitt über nicht mehr als 10 Vollzeitstellen verfügt. Die neuen Vorschriften gelten ab dem ersten Geschäftsjahr, welches nach dem 1.1.2008 beginnt.
 

Anpassung der Statuten und Reglemente
Statuten und Reglemente die dem neuen Recht widersprechen, endet am 31.12.2009. Danach fallen dem neuen Recht widersprechende Bestimmungen dahin und es gilt allenfalls dispositives Gesetzesrecht.

 

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