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RECHT
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Neues GmbH-Recht ab 01.01.2008 in Kraft (15.11.2007) Mit der Revision des Obligationenrechts konnte die GmbH konsequent als personenbezogene Kapitalgesellschaft ausgestaltet werden, um so die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Ferner wurden bestehende Mängel des bisherigen Rechts beseitigt. Am 16. Dezember 2005 hat die Bundesversammlung der Gesetzesänderung zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 6. April 2006 ungenutzt verstrichen. Das neue Gesetzes tritt per 1.1.2008 in Kraft. Einige wichtige Änderungen sind:
Das
neue Recht sieht eine den Aktiengesellschaften analoge
grundsätzliche Revisionspflicht vor, welche hinsichtlich der
Prüfungsvorschriften in Abhängigkeit von Bilanzsumme, Umsatz und
Vollzeitstellen entweder ordentlich oder eingeschränkt
vorgenommen werden muss. Verzichtet werden kann - mit Zustimmung
aller Gesellschafter - bloss dann, wenn die Gesellschafter im
Jahresdurchschnitt über nicht mehr als 10 Vollzeitstellen
verfügt. Die neuen Vorschriften gelten ab dem ersten
Geschäftsjahr, welches nach dem 1.1.2008 beginnt.
Anpassung der Statuten und Reglemente
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